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Der bauliche Brandschutz - Planung und Ausführung

Autorenbild: Mona NicinskaMona Nicinska

Aktualisiert: 29. März 2024


Der bauliche Brandschutz- Planung und Ausführung müssen stimmen.
Der bauliche Brandschutz


 
"Die beste Brandschutzplanung führt nicht zum Ziel , wenn die praktische Umsetzung mangelhaft ist. Auf der anderen Seite kann eine schlechte (Brandschutz)-planung nur zu schlechten Ergebnissen am Bau führen."

Vorbeugender baulicher Brandschutz beginnt, wie sich vermuten lässt, nicht erst im Brandfall. Unser Fokus beim vorbeugenden Brandschutz liegt darauf, die Entstehung eines Feuers im Voraus weitgehend zu verhindern. Kommt es doch zum Ernstfall, muss die Ausbreitung von Feuer und Rauch durch Leitungen oder andere Öffnungen und Durchgänge möglichst abgewendet werden. Auf diese Weise sichern wir Fluchtwege, retten Menschenleben und können Sachschäden minimieren. Im baulichen Brandschutz geht es häufig um Materialien, Baustoffe und Feuerwiderstand, weniger um Brandbekämpfung.

Alle Maßnahmen des Brandschutzes, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder der Änderung von baulichen Anlagen getroffen werden, zählen also zum „Baulichen Brandschutz”. Der bauliche Brandschutz wird in der Regel von Architekten und Ingenieuren geplant.


Wer regelt in Deutschland den baulichen Brandschutz?


Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz sind insbesondere in den Landesbauordnungen und der Musterbauordnung geregelt. Da bauen Ländersache ist, sind die Bauordnungen des jew. Bundeslandes zu beachten. Daneben gibt es für Sonderbauten wie Verkaufsstätten oder Versammlungsstätten sog. Sonderbauverordnungen, -richtlinien, Handlungsempfehlungen und Ähnliches.

In Deutschland und in Europa werden außerdem alle betroffenen Bauteile und Baustoffe in der DIN EN 13501 geregelt. Für den Stahlbetonbau gilt die DIN EN 1992-1-2 und für den Stahlbau die DIN EN 1993-1-2. In der DIN EN 1995-1-2 befinden sich die Regelungen für den Holzbau. Der bautechnische Brandschutz in Industriebauten wird durch die DIN 18230 geregelt. In der DIN 4102 wird das Brandverhalten von allen Bauteilen und Baustoffen beschrieben. Die verschiedenen Bauteile werden im Hinblick auf ihre Feuerwiderstandsfähigkeit kategorisiert und in diverse Brandschutzklassen eingeteilt.


1. Brandschutz in der Planungsphase

Der konstruktive Brandschutz folgt IMMER der Brandschutzplanung. Deshalb ist es sehr wichtig, dass jede Planung auch "zu Ende gedacht" wird! Eine korrekte Ausführung kann nur dann wirtschaftlich umgesetzt werden, wenn eine korrekte brandschutztechnische Planung stattfindet. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Architekten und Ingenieure den Brandschutz bereits in der Planungsphase einbinden und korrekt planen. Nur so kann eine brandschutztechnische korrekte Ausführung gewährleistet werden.

Zuständig für den vorbeugenden Brandschutz in Gebäuden ist der Architekt oder Ingenieur bzw. Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz. Architekt und Ingenieur müssen alle erforderlichen Maßnahmen treffen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind.


Welche Aspekte muss der bauliche Brandschutz berücksichtigen?

Bei den baulichen Maßnahmen müssen hauptsächlich folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • das Brandverhalten von Baustoffen.

  • der Feuerwiderstand der Bauteile.

  • die Aufteilung eines Gebäudes in verschiedene Brandabschnitte durch Wände und Schutztüren.

  • die Planung der Flucht- und Rettungswege


Bei der Planung können schon einige wichtige Merkmale des vorbeugenden Brandschutz eingebracht werden.
Planung

Brandschutztipps, die Du schon bei der Planung beachten kannst:


Wenn Du gerade eine Projekt planst oder einen Wettbewerb bearbeitest, ist es von Vorteil, wenn der Brandschutz in dieser Phase schon korrekt geplant wird. So werden nicht nur Kosten, sondern auch Zeit und Nerven gespart.




5 Beispiele, die Du schon bei der Planung beachten kannst:


  • die äußere Erschließung des Gebäudes mit Löschwasser

  • die Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr,

  • die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände,

  • die Abstände zu Nachbargebäuden um eine Brandweiterleitung zu verhindern

  • die Flucht- und Rettungswege für flüchtende Personen und Einsatzkräfte


Eine korrekte Ausführung bedarf einer korrekten brandschutztechnischen Planung.
Die Ausführung


2. Brandschutz in der Praxis - Die Ausführung

Der konstruktive Brandschutz stützt sich auf zwei Säulen:

  • tragende Bauteile (Standsicherheit im Brandfall)

  • raumabschließende Bauteile ( Abschottungsprinzip)

Jede brandschutztechnische Konstruktion ist nur so gut, wie sein schwächstes Teil. In der Praxis sind es deshalb auch meist die Details zwischen den Bauteilen oder der Anschluss der Bauteile, wo das Feuer im Brandfall seinen Angriffspunkt findet.

Viele Schwachpunkte in der Ausführung entstehen durch falschen Einbau oder Zusammenbau von Bauteilen. Hier sind vor allem auch Randbedingungen an anschließende Bauteile zu beachten.


Wer darf den baulichen Brandschutz ausführen?


Zum baulichen Brandschutz zählen unter anderem Brandabschottungen und diese müssen von einem qualifizierten Fachbetrieb oder von einem Spezialisten durchgeführt werden. Nicht jeder Handwerksbetrieb darf den Brandschutz ausführen! Der Brandschutz stellt keine eigenständige handwerkliche bzw. bautechnische Arbeit dar. Aus diesem Grund übernehmen viele Unternehmen die notwendigen Arbeiten für den baulichen Brandschutz zusätzlich zu ihrem Kerngeschäft. Zu den Betrieben, die den Brandschutz ausführen dürfen, zählen Heizungs- und Lüftungstechniker, Elektro- und Datentechniker und Trockenbauer. Der jeweilige Betrieb muss sich natürlich mit allen erforderlichen Maßnahmen auskennen und über die nötige Erfahrung besitzen. Im Schadensfall muss der Betreiber eine sachgerechte Ausführung aller vom Gesetz vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen und eine regelmäßige Instandhaltung nachweisen können. Wurde der bauliche Brandschutz nicht sachgemäß oder professionell ausgeführt, dann muss der Betreiber mit hohen Geldbußen rechnen.

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