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Benötige ich eine Brandschutzunterweisung?

Autorenbild: Mona NicinskaMona Nicinska

Die wichtigsten Fragen & Antworten


Der Brandschutz gehört im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zu den grundlegenden Verpflichtungen des Arbeitgebers. Neben dem Aufbau einer Brandschutzorganisation in Form von Gefährdungsbeurteilungen ist die Brandschutzunterweisung ein wesentlicher Bestandteil der zu treffenden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten.



Was gehört in eine Brandschutzunterweisung und was macht man überhaupt in der Brandschutzschulung?


Brandschutz ist ein enorm wichtiges Thema, um Menschenleben, Sachwerte und Umwelt zu schützen. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Beschäftigten im Brandschutz qualifizieren und Inhalte verständlich und praxisnah übermitteln. In der Brandschutzunterweisung lernen Ihre Mitarbeiter, wie sie Brandgefahren und Risiken rechtzeitig erkennen und mit richtigem Verhalten und Einsatz von Löschgeräten die Folgen eines Brandes mindern. Zu den wesentlichen Inhalten einer Brandschutzunterweisung gehören daher:

  • Aufgaben des Brandschutzes

  • Gesetzliche Bestimmungen zum Brandschutz

  • Kennzeichnungen im Brandschutz

  • Brandklassen und Feuerlöschgeräte

  • Brandrisiken im Unternehmen

  • Brandbekämpfung

  • Verhalten im Brandfall


Wann und wie oft muss ich als Unternehmen eine Brandschutzunterweisung mit meinen Mitarbeitern durchführen?


Laut Arbeitsschutzgesetz § 12 sind Beschäftigte bei Eintritt in ein Unternehmen und danach regelmäßig in die Gefahren einzuweisen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit auftreten können. Was bedeutet das in der Praxis? Mindestens einmal pro Jahr müssen Sie als Arbeitgeber die Unterweisungen im Arbeitsschutz wiederholen. So hat es die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in den „Grundsätzen der Prävention“ (siehe § 4 DGUV-V 1) konkretisiert. Wenn in Ihrem Unternehmen allerdings ein besonderer Anlass wie ein Brandereignis oder ein Arbeitsunfall bei einem Brand vorliegt, ist eine Brandschutzunterweisung der Beschäftigten ebenfalls erforderlich.



Ihre Mitarbeiter müssen jährlich geschult werden.
Die jährliche Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter ist Pflicht.


Ist eine Brandschutzschulung meiner Mitarbeiter überhaupt Pflicht?


Ob Neueingestellte oder langjährige Beschäftigte in Ihrem Unternehmen – die jährliche Brandschutzschulung Ihrer Mitarbeiter ist für Sie als Arbeitgeber eine grundsätzliche rechtliche Verpflichtung. Die Pflicht ergibt sich aus den Rechtsquellen zur allgemeinen Arbeitsschutzunterweisung. Laut Arbeitsschutzgesetz § 12 sind Brandschutzunterweisungen ein grundsätzlicher Bestandteil von Arbeitsschutzunterweisungen und regelmäßig durchzuführen. Denn Brandgefahren gehören zu den grundsätzlichen Gefahren, die an einem Arbeitsplatz oder einer Arbeitsstätte auftreten können. Wichtig ist, dass Sie die Schulung der Mitarbeiter in einem Unterweisungsnachweis zum Thema Brandschutz entsprechend dokumentieren. Kommen Sie Ihrer Pflicht zur jährlichen Brandschutzschulung nicht nach, gehen Sie ein hohes rechtliches und finanzielles Risiko ein. Diesen Unterweisungsnachweis erhalten Ihre Mitarbeiter mit der Durchführung der Online-Brandschutzunterweisung.


Wer führt die gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzunterweisung durch?


Der Brandschutz liegt zwar in Ihrer Verantwortung als Arbeitgeber. Sie können und sollten sich jedoch bei der Brandschutzunterweisung Ihrer Mitarbeiter Unterstützung holen. Rechtlich gesehen – so regelt es das Arbeitsschutzgesetz § 12 und die DGUV 205-003 – kann die Brandschutzunterweisung von der zuständigen Führungskraft oder einem Brandschutzbeauftragten durchgeführt werden. Dabei können Sie einen externen Brandschutzbeauftragten einsetzen. Die Brandschutzbeauftragten verfügen über langjährige Erfahrung und branchenübergreifende Fachkenntnisse bei der Feuerwehr oder Werksfeuerwehr von Unternehmen. Auf dieser Grundlage erhalten Sie die Schulung und Beratung im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz zuverlässig und sicher.


Wer muss eine Brandschutzunterweisung machen?


Die Unterweisungspflicht im Brandschutz beginnt ab der ersten Einstellung einer beschäftigten Person. Somit ist die Brandschutzunterweisung für Mitarbeiter*innen nicht nur für größere Unternehmen relevant, sondern auch für Kleinstbetriebe. Jede beschäftigte Person muss im Brandschutz unterwiesen werden.Das gilt sowohl für Festangestellte als auch Leiharbeiter*innen, Praktikant*innen, Auszubildende oder Freiwillige, die den Jugend- oder Bundesfreiwilligendienst leisten.

Eine gesetzliche Unterweisungspflicht zum Umgang mit Feuerlöschern besteht nur für Brandschutzhelfer*innen. Es empfiehlt sich allerdings, alle Mitarbeitenden im Umgang mit Löschmitteln zu unterweisen.



Wie kann ich eine Brandschutzunterweisung durchführen?


Bei der Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen gibt es zwei grundsätzliche Ansätze: Präsenzschulungen und digitale Schulungen (z. B. als moderiertes Webinar oder als selbstgesteuerter E-Learning-Kurs). Beide Formen eignen sich dazu, Brandschutzunterweisungen durchzuführen und bieten dabei ihre individuellen Vorteile. Unabhängig davon, ob Sie sich für eine Präsenzschulung oder eine Brandschutzunterweisung per E-Learning entscheiden – wichtig ist es in jedem Fall, dass Sie die rechtlichen Anforderungen an Unterweisungen erfüllen. Diesbezüglich gibt es drei Dinge zu beachten:


  • Die vermittelten Inhalte müssen auf den Arbeitsplatz abgestimmt sein

  • Die Unterweisung muss regelmäßig durchgeführt werden

  • Die Unterweisung muss nachweislich dokumentiert werden


Ist die Brandschutzunterweisung online zulässig?

Ja, Brandschutzunterweisungen mithilfe elektronischer Mittel sind nach den Anforderungen der DGUV grundsätzlich zulässig. Voraussetzung für eine rechtssichere Online-Brandschutzunterweisung im Betrieb ist, dass eine Verständnisprüfung des geschulten Wissens erfolgt und die Durchführung der Unterweisung dokumentiert wird. Unterweisen Sie via E-Learning, sollten Sie nicht vergessen, Ihren Mitarbeitenden zusätzlich immer auch die Möglichkeit anzubieten, bei Fragen persönliche Rücksprache mit den zuständigen Verantwortlichen halten zu können.


Genaueres zum Ablauf der "Online-Brandschutzunterweisung" finden Sie hier:

Eine Brandschutzunterweisung ist sehr gut online möglich. Sie benötigen für die Durchführung des Kurses ca. 1 Stunde. Jede/r Mitarbeiter/in kann dabei ein passendes Zeitfenster frei wählen. So sparen Sie nicht nur wichtige Arbeitszeit, sondern auch den Aufwand, einen gemeinsamen Termin zu finden, an dem wirklich alle Mitarbeiter/innen verfügbar sind.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhält Jede/r eine Teilnahmebescheinigung. Diese ist für 12 Monate gültig.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich gerne an. Ich unterstütze Sie gerne.

Buchen Sie sich einfach Ihre Online-Brandschutzunterweisung. Sie finden den Buchungsoptionen im Menue unter "Brandschutzunterweisung". Ich freue mich auf Sie!

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