Die Brandschutzplanung einschließlich der Konzeption notwendiger Rettungswege ist ein wesentlicher Bestandteil der Gebäudeplanung. Selbst bei kleineren Bauvorhaben, wie Wohngebäuden, gibt es solche Komponenten, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen.
Die allen nachfolgenden Planungen zugrundeliegende Brandschutzplanung MUSS begleitend zur Entwurfsplanung erfolgen. Oftmals wird fälschlicherweise versucht, die Brandschutzplanung über eine fertige Entwurfsplanung zu stülpen. Dies ist aber meist nur mit fragwürdigem Erfolg gekrönt, da unveränderbare Bedingungen geschaffen werden, die einen vernünftigen UND wirtschaftlichen Brandschutz (fast) nicht mehr möglich machen.
Mal ganz davon abgesehen, dass hier unnötige Mehrkosten entstehen ist es auch nicht zielführend, eine Planung zu erstellen und dann darauf zu warten, ob eine Behörde im Laufe des Genehmigungsverfahrens Anforderungen stellt.
Im Rahmen einer verantwortungsvollen (Brandschutz) -Planung mit rechtzeitigen Abstimmungen im Vorfeld sind solche Vorgänge grundsätzlich nicht denkbar.

Die beste Brandschutzplanung führt nicht zum Ziel, wenn die praktische Umsetzung mangelhaft ist. Andererseits kann eine ungenügende Brandschutzplanung nur zu ungenügenden Ergebnissen am Bau führen. Auch wenn der Planer die Werk- und Ausführungsplanung nicht begleitet, muss er Kenntnisse hinsichtlich der Bauausführung besitzen, um realisierbare Konzepte bzw. Bauteile zu planen.
"JEDE BRANDSCHUTZPLANUNG MUSS IN DER PRAXIS AUCH TECHNISCH UMSETZBAR SEIN"
Insgesamt bedeutet dies: Unabhängig davon, auf welcher Ebene der gesamten Brandschutzplanung und Ausführen man sich bewegt, ein gewisses Fachwissen ist unumgänglich, um die Arbeiten erfolgreich abzuschließen zu können!
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