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Warum braucht man einen 2. Rettungsweg?

Autorenbild: Mona NicinskaMona Nicinska

Aktualisiert: 17. Okt. 2023

Es brennt, doch der erste ausgewiesene Flucht- oder Rettungsweg kann nicht genutzt werden, weil das Feuer von dort kommt oder der Gang blockiert ist. Was jetzt? Deshalb muss ein zweiter Flucht- und Rettungsweg zur Verfügung stehen, mit dem sich alle anwesenden Personen in Sicherheit bringen können.


Mit den Rettungswegen sollen zwei in der Bauordnung definierte Schutzziele zum Brandschutz erreicht werden:

1. im Brandfall die Rettung von Menschen und Tieren (Fluchtweg) 2. wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen Rettungsweg)

Für den Fall, dass der erste Rettungsweg einmal nicht zur Verfügung steht, wenn z.B. Feuer und Rauch ihn unpassierbar machen, muss ein vom ersten Rettungsweg unabhängiger zweiter Rettungsweg zur Verfügung stehen.


Der Begriff der Rettung beinhaltet aber nicht nur die Selbsthilfe (Flucht). Gleichzeitig stellen diese sichere Ausgänge auch sichere Zugänge dar, die die Feuerwehr für wirksame Löscharbeiten benötigt. Aus diesem Grund gibt es auch Anforderungen an die Rettungswege bezüglich Anzahl und Beschaffenheit.

Aufgrund dieser o. g. Schutzzieldefinition stellt die Bauordnung Anforderungen an die Anzahl und die Beschaffenheit der Wege aus einem Gebäude ins Freie, eben die Rettungswege.


Was ist der erste und was der zweite Flucht– und Rettungsweg?


Bei der Planung der Rettungswege muss neben dem ersten baulichen Rettungsweg auch ein zweiter Rettungsweg vorhanden sein. Grundsätzlich lassen die Landesbauordnungen beim zweiten Rettungsweg anstatt einer baulichen Lösung auch die Ausbildung einer durch die Feuerwehr anleiterbaren Stelle zu.


Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten zur Ausbildung von Flucht-und Rettungswegen
So planst Du Flucht-und Rettungswege richtig!

Hier gibt es drei Möglichkeiten, die wir euch in einem Bild dargestellt haben:

  1. Beide Rettungswege sind baulich ausgebildet und führen über einen Treppenraum oder Ausgang ins Freie (optimale Lösung).

  2. Der erste Rettungsweg führt über eine Treppe, der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr.

  3. Es gibt nur ein Treppenraum. Dies ist dann ein sog. Sicherheitstreppenraum.



"Ist ein 2. Rettungsweg auch im privaten Wohnungsbau zwingend notwendig? Wenn z.B. der Dachboden ausgebaut wird und dort ein Aufenthaltsraum entsteht?"


Der erste Rettungsweg wird IMMER baulich sicher gestellt, sprich der Bewohner kann sich über die Treppe ins Freie retten. Im privaten Wohnungsbau ist selten ein zweiter baulicher Rettungsweg (also noch eine Treppe) vorhanden. Aber was ist, wenn Flur und Tür durch Feuer und Rauch versperrt sind? Es MUSS ein zweiter Rettungsweg da sein, den auch die Feuerwehr zur Brandbekämpfung nutzen kann...

Alternativ kann der Einstieg über die Feuerwehrleiter auf dem zweiten Rettungsweg erfolgen. Die Bewohner werden dann über eine Feuerwehrleiter evakuiert. Grundannahme ist hier, dass die Feuerwehr nur eine bestimmte Anzahl von Personen über das Fenster retten muss.



"Welche baulichen Anforderungen gibt es an Flucht- und Rettungswege?"


Für die Flucht- und Rettungswege gibt es natürlich einige bauliche Voraussetzungen, da der Schutz von Leben hier an oberster Stelle steht:


  • Für die Rettung über Fenster gibt es u.a. folgende Anforderungen:

Üblicherweise dient ein Fenster, das nach § 37 MBO mindestens ein lichtes Maß von 0,9 x 1,2 m groß ist, als Anfangs– und Ausstiegspunkt. Gibt es Dielen, Dachaufbauten oder Dachschrägen, darf horizontal gemessen kein größerer Abstand als 1 m von der Traufkante bestehen.


  • Rettungsweglänge:

Rettungswege dürfen laut § 35 Abs.2 MBO maximal 35 Meter lang sein. Das bedeutet: Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraums aus muss in höchstens 35 Meter Entfernung ein sicherer Ort im Freien oder ein gesicherter Fluchtwegbereich (Treppenhaus, Außentreppe o. Ä.)




Welche Häuser brauchen einen 2. RW?

Dies ist in den Landesbauordnungen geregelt und daher regional unterschiedlich. Laut Bauordnung MUSS jedes Gebäude, das über Aufenthaltsräume verfügt, mehr als nur einen Rettungsweg haben (wenn nicht ein Sicherheitstreppenraum vorhanden ist). Das trifft also auch auf Einfamilienhäuser zu.


Muss es eine Treppe oder Leiter sein?

In Ein- oder Zweifamilienhäusern, aber auch in Mehrfamilienhäusern werden in der Regel Fenster, Dachfenster oder Balkone als zweite Rettungswege geplant. Bei größeren Gebäuden werden auch Außentreppen geplant.


Bei der Planung des 2. Rettungsweges muss einiges berücksichtigt werden. Hierbei gibt es euch einige Einschränkungen, die zu beachten sind. Welche das sind, könnt ihr in diesem Blogbeitrag lesen.



Sie planen gerade ein Objekt und haben Fragen zur Ausbildung des 2. Rettungsweges?

Sie sind Eigentümer oder Bauherr und haben Fragen zum Rettungsweg? Dann holen Sie sich Hilfe, denn als Eigentümer sind sie immer auch für Ihre Mieter verantwortlich!


Ich unterstütze Sie gerne. Schreiben Sie uns einfach eine Mail und wir melden uns umgehend bei Ihnen.





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