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Was haben Gebäudeklassen eigentlich mit Brandschutz zu tun?

Autorenbild: Mona NicinskaMona Nicinska

Aktualisiert: 29. März 2024

Eine wesentliche Grundlage für den Brandschutz bzw. die einzelnen Verfahren als auch für die materiell-rechtlichen Grundlagen bilden die Gebäudeklassen (GK). Diese wiederum sind abhängig von:

  • Gebäudestellung (freistehend oder nicht)

  • Gebäudehöhe (Oberkante OKFF)

  • Anzahl der Nutzungseinheiten

  • Größe der Nutzungseinheiten

 

Wichtige Begriffe

1.     Freistehend ist hierbei ein Gebäude, wenn an dieses nicht angebaut werden kann oder darf

2.     Nutzungseinheit (NE): Für diesen Begriff gibt es keine einheitliche Definition. Eine Nutzung ist z.B. Wohnung, Praxen, Betriebsstätten, Büros,...

3.     Höhe: Die maßgebliche Höhe ist immer: Maß der Fußboden-Oberkante (OKFF) des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsrau möglich ist, über der Oberkante (OK) des Geländes im Mittel. (§ 2 Abs.



3 Satz 2 MBO)

4.     Grundfläche der Nutzungseinheiten: Die Grundflächen der Nutzungseinheit sind die Brutto-Grundflächen (ausgenommen Flächen im Kellergeschoss) >> Bei Brutto-Grundflächen handelt es sich um die Summe der Grundflächen der zu betrachtenden Nutzungseinheit




Wichtig: Die Einstufung der Gebäudeklasse ist erst einmal nutzungsneutral (Ausnahme: Land- und Fortwirtschaft). Die Einstufung erfolgt nach einem bestimmten System.



Insgesamt gibt es 5 Gebäudeklassen:

Gebäudeklassen
Gebäudeklassen

Gebäudeklassen der MBO


Die Musterbauordnung (Fassung November 2002) und die meisten Bundesländer teilen die Gebäude wie folgt in fünf Gebäudeklassen:


Gebäudeklasse 1:

a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und b) freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude


Gebäudeklasse 2:

Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²


Gebäudeklasse 3:

sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m


Gebäudeklasse 4:

Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²


Gebäudeklasse 5:

sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude


Die Gebäudeklassen sollte jeder Architekt kennen. Denn diese haben nicht nur Auswirkungen auf die Planung, sondern auch auf alle weiteren Schritte wie Ausführung. Die Zusammenhänge zwischen den Gebäudeklassen und Planung lernst du in unserem Onlinekurs SicherPlanen.


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